Beratung auf Honorarbasis

Kostenlos oder doch nicht?

Kostenlose Beratung und Betreuung sowie kostenloser Service im Schadensfall – damit werben viele Anbieter von Versicherungsprodukten.Ganz richtig ist das eigentlich nicht, denn freilich macht das niemand nur aus Jux und Tollerei. Zwar zahlen Sie als Kunde nicht unmittelbar an ihren Vermittler, doch wird dieser über Provisionen durch die Produktgeber vergütet.

Diese Provisionen sind natürlich im Versicherungsbeitrag mit einkalkuliert und damit zahlen am Ende doch Sie als Kunde für Beratung, Vermittlung und Schadensservice. Das ist auch keineswegs verwerflich – umsonst gibt’s schließlich nichts. Allerdings bringt dieses traditionelle Vergütungssystem auch ein paar Nachteile mit sich.

Manche Versicherer zahlen weniger Provision als andere, manche Versicherer vertreiben ihre Produkte nur über ihre eigene Vertriebsorganisation und nicht über Makler. Auch ein Versicherungsmakler ist damit nicht grenzenlos unabhängig. Echte Unabhängigkeit gibt es nur, wenn der Versicherungsvermittler direkt vom Kunden vergütet wird. Und das muss für Sie als Kunde keineswegs teuer sein. Inzwischen bieten viele Versicherer sogenannten Netto- oder Honorarprodukte an, in die keine Provisionen einkalkuliert und die damit deutlich günstiger sind. Probieren Sie es aus!

Vorteile auf den Punkt gebracht:

Volle Kostentransparenz

Maximum an Neutralität und Unabhängigkeit

Deutliche Kostenersparnis möglich

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Gegen eine individuell vereinbarte monatliche Service- und Vermittlungspauschale profitieren Sie von folgenden Leistungen:

  • Vermittlung preiswerter Honorartarife (ohne Provisionsanteil) im Sachversicherungsbereich mit bis zu 40 Prozent Beitragsvorteil gegenüber regulären Provisionstarifen
  • Noch größere Produktauswahl – Beratung auch zu Direktversicherern und Versicherern, die ihre Produkte nicht über Versicherungsmakler vertreiben
  • Sonderkonditionen bei der Vermittlung kostenoptimierter Lebensversicherungsprodukte
  • jährlicher Beratungstermin zur Überprüfung und Optimierung des Versicherungsschutzes
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  • jährlich aktualisierte Vertragsübersicht
  • umfassende Hilfe bei der Schadensabwicklung, auch über die reine Versicherungsangelegenheit hinaus
  • Übernahme sämtlicher Korrespondenz mit Versicherungsgesellschaften und betroffenen Dritten
  • Rechtsanwaltsservice: kostenlose Erstberatung bei Ablehnung Ihres Leistungsantrags in den Bereichen Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Krankenversicherung durch die spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Glufke-Böhm & Partner mbB